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   BVerwG, 16.02.1998 - 1 B 26.98   

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https://dejure.org/1998,8116
BVerwG, 16.02.1998 - 1 B 26.98 (https://dejure.org/1998,8116)
BVerwG, Entscheidung vom 16.02.1998 - 1 B 26.98 (https://dejure.org/1998,8116)
BVerwG, Entscheidung vom 16. Februar 1998 - 1 B 26.98 (https://dejure.org/1998,8116)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Begriff der grundsätzlichen Bedeutung im Zusammenhang mit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Voraussetzungen einer Gewerbeuntersagung im Falle von Steuerrückständen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (123)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 02.02.1982 - 1 C 146.80

    Stukkateur - § 113 Abs. 1 VwGO, für die Sachentscheidung ist grds. die Sach- und

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1998 - 1 B 26.98
    Danach ist ein Gewerbetreibender unzuverlässig, der nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, daß er sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß betreibt (Urteil vom 2. Februar 1982 - BVerwG 1 C 146.80 - BVerwGE 65, 1 [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 146/80]; Beschluß vom 11. Dezember 1996 - BVerwG 1 B 250.96 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 65).
  • BVerwG, 09.04.1997 - 1 B 81.97

    Gewerberecht - Begriff der Unzuverlässigkeit infolge steuerlicher

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1998 - 1 B 26.98
    Es ist die gesamte Situation des Gewerbetreibenden einschließlich seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu bewerten (vgl. Beschluß vom 9. April 1997 - BVerwG 1 B 81.97 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 67).
  • BVerwG, 26.02.1997 - 1 B 34.97

    Gewerberecht - Gewerbeuntersagung wegen Unzuverlässigkeit, Prognoseentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1998 - 1 B 26.98
    Demzufolge muß eine "Prognose" darüber gestellt werden, ob der Gewerbetreibende künftig das Gewerbe ordnungsgemäß ausüben werde oder nicht (Beschluß vom 26. Februar 1997 - BVerwG 1 B 34.97 - GewArch 1997, 242 ).
  • BVerwG, 11.11.1996 - 1 B 226.96

    Gewerberecht - Sinn und Zweck des Gerwebeuntersagungsverfahrens

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1998 - 1 B 26.98
    Dabei kommt es allerdings auf ein Verschulden des Gewerbetreibenden hinsichtlich der wirtschaftlichen Leistungsunfähigkeit nicht an (vgl. Beschluß vom 11. November 1996 - BVerwG 1 B 226.96 - GewArch 1997, 68).
  • BVerwG, 11.12.1996 - 1 B 250.96

    Gewerberecht - Gewerbeuntersagung bei steuerlicher Unzuverlässigkeit

    Auszug aus BVerwG, 16.02.1998 - 1 B 26.98
    Danach ist ein Gewerbetreibender unzuverlässig, der nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, daß er sein Gewerbe künftig ordnungsgemäß betreibt (Urteil vom 2. Februar 1982 - BVerwG 1 C 146.80 - BVerwGE 65, 1 [BVerwG 02.02.1982 - 1 C 146/80]; Beschluß vom 11. Dezember 1996 - BVerwG 1 B 250.96 - Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 65).
  • VG Magdeburg, 22.01.2019 - 3 B 426/17

    Widerruf einer gewerberechtlichen Erlaubnis für Makler und

    Nach ständiger Rechtsprechung ist gewerberechtlich unzuverlässig, wer nach dem Gesamtbild seines Verhaltens nicht die Gewähr dafür bietet, sein Gewerbe in Zukunft ordnungsgemäß zu betreiben (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 16. Februar 1998 - 1 B 26/98 -, juris).

    Auf ein Verschulden des Gewerbetreibenden oder seine innere Einstellung kommt es nicht an (BVerwG, Beschluss vom 16. Februar 1998, a. a. O.).

  • OVG Thüringen, 04.08.2006 - 2 EO 1159/05

    Gewerberechtliche Unzuverlässigkeit aufgrund wirtschaftlicher

    Dabei ist die gesamte Situation des Gewerbetreibenden einschließlich seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu bewerten (Beschlüsse des Senats vom 15.06.2000 - 2 ZEO 497/00 - und vom 07.05.1998 - 2 EO 834/96 - st. Rechtsprechung BVerwG, vgl. nur BVerwG, Urteile vom 02.02.1982 - 1 C 146.80 -, BVerwGE 65, 1 - und - 1 C 17.79 -, BVerwGE 65, 9, sowie Beschlüsse vom 16.02.1998 - 1 B 26.98 -, Buchholz 451.20 § 35 GewO Nr. 69, jeweils m. w. N.).

    Dieser Grund entfällt nur dann, wenn der Gewerbetreibende zahlungswillig ist und trotz seiner Schulden nach einem sinnvollen und Erfolg versprechenden Sanierungskonzept arbeitet (BVerwG, Urteil vom 02.02.1982 - 1 C 146.80 -, a. a. O., und Beschlüsse vom 16.02.1998 - 1 B 26.98 -, a. a. O. m. w. N. und vom 09.03.1988 - 1 B 17.88 -, zit. n. juris).

  • VG Berlin, 15.01.2021 - 4 K 160.20

    Maklererlaubnis für psychisch Erkrankten mit strafrechtlicher Verurteilung?

    Unzuverlässig ist, wer nach dem Gesamteindruck seines Verhaltens keine Gewähr dafür bietet, dass er sein Gewerbe in Zukunft ordnungsgemäß, d.h. im Einklang mit den gesetzlichen Vorschriften und unter Beachtung der guten Sitten, ausüben wird (BVerwG, Beschluss vom 16. Februar 1998 - 1 B 26.98 -, juris).
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